A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Absonderungsrecht Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Aktivierung Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Aussonderungsrecht Avalkredit Bankgeheimnis BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Bescheidbeschwerde Beschwerdevorentscheidung Besserungsvereinbarung Betrieb Betriebsänderung Betriebspension Betriebsrat Betriebsvereinbarung Betriebsvermögensvergleich Betrügerische Krida Bezugsrecht Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Dingliche Rechte Disagio Dividende Doppelbesteuerung Doppelte Buchführung Due Diligence Eigenkapital Eigenkapitalersatzgesetz Eigentumsvorbehalt Eigenverbrauch Einbringung Einheitswert Einzelunternehmen Erlass Exekutionstitel Exit Factoring Faktischer Geschäftsführer Faustpfandprinzip Finanzplan Flexible Kapitalgesellschaft Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Genossenschaft Genussrecht Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafterdarlehen Gewerberechtlicher Geschäftsführer Globalzession GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Gruppenbesteuerung Hauptversammlung Immobilienertragsteuer Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzedikt Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalerhöhung Kapitalgesellschaft Kollektivvertrag Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kündigungsentschädigung Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mitarbeiterbeteiligung Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Novation Offene Gesellschaft Option Outsourcing Partiarisches Darlehen Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Progression Reallast Realteilung Restrukturierung Restrukturierungsverfahren Restschuldbefreiung Revision Rückstellung Sacheinlage Sanierungsplan Sanierungsverfahren Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Tilgung Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmenssanierung Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verdeckte Gewinnausschüttung Verlustvortrag Vermögensverzeichnis Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zurückbehaltungsrecht Zwangsverwaltung Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Was versteht man unter Zwangsvollstreckung?

Als Zwangsvollstreckung oder Exekution wird die Anwendung staatlicher Zwangsgewalt zur Durchsetzung vollstreckbarer Ansprüche bezeichnet. Wenn der Verpflichtete seine Leistung nicht freiwillig erbringt, kann der Berechtigte sie nur mit gerichtlicher Hilfe erzwingen.

Welche Parteien sind bei einer Zwangsvollstreckung involviert?

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Monopol. Nur Gerichte, Verwaltungsbehörden und Finanzbehörden haben – beim Zugriff auf unbewegliches Vermögen zur Durchsetzung von Geldforderungen alleine die Gerichte – Vollstreckungsbefugnis. Die Parteien eines Zwangsvollstreckungsverfahrens werden betreibende Partei und verpflichtete Partei genannt.

Wie wird bei einer Zwangsvollstreckung vorgegangen?

Beim Regelfall der Geldexekution werden im Exekutionsantrag bezeichnete Vermögensgegenstände zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers verwertet (Einzelvollstreckung oder Spezialexekution). Greifen mehrere Gläubiger, die keine dingliche Sicherheit am Vollstreckungsobjekt haben, auf denselben Vermögensgegenstand zu, so gilt für die Reihenfolge der Befriedigung daraus das Prioritätsprinzip. Reicht das Schuldnervermögen zur Befriedigung aller Gläubiger nicht mehr aus, so ist an Stelle der Einzelvollstreckung zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger eine Gesamtvollstreckung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geboten, das das gesamte, der Einzelvollstreckung unterworfene Vermögen des Schuldners umfasst und die Gläubiger nicht nach dem Zuvorkommen sondern im Verhältnis ihrer Forderungen zueinander vorsieht.

 

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Insolvenz und Sanierung. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.