Aktivierung
Was versteht man unter Aktivierung?
Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes sind als Betriebsvermögen in der Bilanz auszuweisen. Der Begriff Aktivierung beschreibt den wertmäßigen Zugang eines Wirtschaftsgutes auf der Aktivseite der Bilanz. Dies bedeutet, dass Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, da sie dem Betrieb erhalten bleiben. Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind erst in der Folge im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzuschreiben. Daher wirken sich Ausgaben für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern nicht sofort steuermindernd als Betriebsausgaben aus, sondern eben erst im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA).
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Steuerrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.