Was versteht man unter Baurecht?
Baurecht bezeichnet das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Die Besonderheit dabei ist, dass das Eigentum an einem Bauwerk nach sachenrechtlichen Grundsätzen dem Eigentümer der Liegenschaft zusteht, auf der das Bauwerk errichtet wurde. Ohne eine besondere Vereinbarung ist ein Bauwerk also „sonderrechtsunfähig“. Das Baurecht ermöglicht dem Bauführer die Nutzung eines Grundstücks, ohne es kaufen zu müssen, wobei der Liegenschaftseigentümer nicht auf die Rechte an seiner Liegenschaft verzichten muss. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs und es kann nur mit mindestens zehn und maximal 100 Jahren befristet vereinbart werden.
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