Was versteht man unter einem Schuldner?
Der Schuldner ist jene Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Er ist neben den Insolvenzgläubigern daher die zentrale Partei des Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für den Schuldner je nachdem um welches Verfahren es sich handelt (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Schuldenregulierungsverfahren) mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen verbunden (Verfügungsbeschränkungen).
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