Factoring
Was versteht man unter Factoring?
Unter Factoringgeschäft wird der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen – ausgenommen die Kreditversicherung – und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen verstanden. Jede gewerbliche Durchführung von Factorgeschäften stellt ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft dar.
Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?
Beim echten Factoring übernimmt der Faktor (Neugläubiger) das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Delkredereübernahme), es gibt keine Gewährleistung für die Einbringlichkeit der Forderung. Im Falle des unechten Factoring übernimmt der Factor dieses Risiko nicht. Da im Regelfall der Factor dem abtretenden Gläubiger sofort beim Forderungserwerb zumindest einen erheblichen Teil der Gegenleistung bezahlt, kommt dem Factoring in der Praxis eine wichtige Rolle zu.
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