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Besserungsvereinbarung

Eine Besserungsvereinbarung ist eine finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahme, in deren Rahmen Kapitalgeber und Kapitalnehmer eine Vereinbarung schließen, bei der Letzterer das erhaltene Kapital nur im Fall der Besserung seiner wirtschaftlichen Lage zurückzahlen muss. Eine etwaige Rückzahlung hat sodann aus künftigen Gewinnen zu erfolgen. Im wohl praktisch häufigsten Fall sieht der Besserungsschein einen vorläufigen Schuldenerlass zum Zweck der Sanierung des unternehmenstragenden Schuldners vor. Eine Besserung im Sinne dieser Vereinbarung kann entweder an der Ertragssituation des Unternehmens oder anhand anderer wirtschaftlicher Kennzahlen gemessen werden.

Es sind zwei Arten der Kapitalausstattung möglich: Zum einen durch Zuschuss und zum anderen durch Nachlass bestehender Forderungen. Mit dem Abschluss der Besserungsvereinbarung ist die betreffende Verbindlichkeit auszubuchen und führt daher zu einer entsprechenden Verbesserung der bilanziellen Situation des Schuldners. Bei Eintritt der vereinbarten Besserungsbedingungen ist die Verbindlichkeit wieder zu passivieren. Neben den bilanziellen Auswirkungen kann der Abschluss von Besserungsvereinbarungen auch einkommens- und gesellschaftssteuerliche Folgen nach sich ziehen. Daher bedarf der Abschluss von Besserungsvereinbarungen immer auch einer tiefer gehenden steuerlichen Prüfung.

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