Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Absonderungsrecht Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Aussonderungsrecht Avalkredit BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Besserungsvereinbarung Betrieb Betriebsänderung Betriebspension Betriebsrat Betriebsvereinbarung Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Disagio Dividende Due Diligence Eigenkapital Eigentumsvorbehalt Einzelunternehmen Exekutionstitel Exit Factoring Finanzplan Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberechtlicher Geschäftsführer GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Hauptversammlung Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalgesellschaft Kollektivvertrag Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Offene Gesellschaft Option Outsourcing Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Reallast Sanierungsverfahren Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verlustvortrag Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zwangsvollstreckung

Betriebspension

Der Begriff Betriebspension meint eine betriebliche Altersvorsorge, die als Ergänzung zur staatlichen Pensionsvorsorge eine zusätzliche Vorsorge darstellen soll. Solche Betriebspensionszusagen können aufgrund einseitiger Erklärungen des Arbeitgebers, eines Arbeitsvertrages oder auch aufgrund von Normen kollektiver Rechtsgestaltung (wie beispielsweise den Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung) eingerichtet werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich hierbei zur Einzahlung von Beiträgen an Pensionskassen, zur unmittelbaren Leistungserbringung an ihre Arbeitnehmer oder zur Entrichtung von Prämien für abgeschlossene Lebensversicherungen. Unterschieden wird zwischen beitragsorientierter und leistungsorientierter Versicherung.

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Arbeitsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.