Betriebspension
Betriebspension bezeichnet eine betriebliche Altersvorsorge, die als Ergänzung zur staatlichen Pensionsvorsorge eine zusätzliche Absicherung bieten soll. Solche Betriebspensionszusagen können durch einseitige Erklärungen des Arbeitgebers, durch einen Arbeitsvertrag oder durch Normen kollektiver Rechtsgestaltung eingerichtet werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich hierbei zur Einzahlung von Beiträgen an Pensionskassen, zur unmittelbaren Leistungserbringung an Arbeitnehmer oder zur Entrichtung von Prämien für Lebensversicherungen. Man unterscheidet zwischen einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Versicherung.
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