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Fortbestehensprognose

Was versteht man unter einer Fortbestehensprognose?

Die Überschuldungsprüfung bei unternehmenstragenden Schuldnern ist bei Vorliegen einer rechnerischen Überschuldung durch eine Fortbestehensprognose zu ergänzen, in deren Rahmen mit Hilfe sorgfältiger Analysen von Verlustursachen, eines Finanzierungsplans sowie der Zukunftsaussichten der Gesellschaft die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit und damit die Liquidation der Gesellschaft zu prüfen ist. Die Auswirkungen geplanter Sanierungsmaßnahmen sind in diese Überlegung einzubeziehen.

Eine positive Fortbestehensprognose schließt trotz rechnerischer Überschuldung eine (insolvenzrechtliche) Überschuldung aus. Grundvoraussetzung für eine positive Fortbestehensprognose ist, dass das Unternehmen in Zukunft zahlungsfähig bleiben wird. Prognoseziel ist daher die künftige Zahlungsfähigkeit. Hingegen sind die Beseitigung einer rechnerischen oder buchmäßigen Überschuldung sowie die Rentabilität und Ertragsfähigkeit jedenfalls keine von der Judikatur geforderten Prognoseziele. Über den Prognosezeitraum gibt es bislang keine Zeitangaben in der Judikatur. In der Lehre werden Zeiträume in einer Bandbreite von sechs Monaten bis zu drei Jahren vertreten. Überwiegend wird in der Lehre als Prognosezeitraum das laufende und das folgende Geschäftsjahr gefordert. Ein solcher mit höchstens zwei Jahren bemessener Prognosezeitraum entspricht auch der Höchstfrist für die Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen im Rahmen eines Reorganisationsverfahrens. In der Lehre wird vielfach vertreten, dass sich an die eigentliche Fortbestehensprognose als Primärprognose eine weitere Prognose anschließt, in deren Rahmen geprüft wird, ob auf Grund der am Ende des Prognosezeitraumes zu erwartenden wirtschaftlichen Situation auch der weitere Bestand des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.

Von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist die unternehmensrechtliche Fortführungsprognose zu unterscheiden, in deren Rahmen im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses zu prüfen ist, ob einer → Fortführung des Unternehmens und damit einer Bewertung going concern tatsächliche oder rechtliche Hindernisse gegenüberstehen.

Näheres zum Thema findet sich vor allem im Leitfaden Fortbestehensprog-
nose 2016, abzurufen unter: news.wko.at/news/oesterreich/Fortbestehensprognose2016.pdf

 

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