Befähigungsnachweis
Immobilienmakler, -verwalter und Bauträger sind gewerberechtlich unter dem Begriff der Immobilientreuhänder zusammengefasst. Für die Ausübung dieses Gewerbes ist gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung ein Befähigungsnachweis erforderlich. Ein solcher Nachweis ist die Bescheinigung, dass die antragstellende Person die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem Gewerbe anhaftenden Tätigkeiten selbstständig führen zu können. IdR ist eine Befähigungsprüfung zu absolvieren und sind zusätzlich dazu Zeugnisse bestimmter Studien-, Schul- oder Lehrabschlüsse zu erbringen. Nur Absolventen einschlägiger Universitäts- oder Fachhochschullehrgänge sind von der Ablegung der Befähigungsprüfung befreit.
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