Umschuldung
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Was versteht man unter Umschuldung?
Unter Umschuldung kann man zweierlei verstehen. Zum einen die Neuregelung von Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger bei eben diesem (zB durch Novation oder Schuldänderung). Andererseits kann auch die Übertragung eines verbleibenden aushaftenden Kredit- und Darlehensbetrages auf einen anderen Gläubiger geschehen. Letztere Art der Umschuldung kann gebührenrechtlich begünstigt sein, wenn ein alter Kreditvertrag aufgehoben, der Kreditsaldo zurückgezahlt und ein neuer Kreditvertrag mit einem anderen Kreditgeber (als Ersatz) abgeschlossen wird.
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