Insolvenz und Sanierung

Unternehmenskrisen fordern häufig einschneidende, schnelle und oftmals auch schmerzhafte Umstrukturierungen in wirtschaftlicher wie rechtlicher Hinsicht. Dabei geht es aber auch darum, neue Perspektiven und Chancen zu entdecken. Welche Maßnahmen können in rechtlicher Hinsicht zur Vermeidung bzw. Überwindung einer Insolvenzsituation getroffen werden? Welche Vorschriften sind insbesondere in Krisensituationen zu beachten? Muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen? Wir beraten Sie in allen krisen- und insolvenznahen Fragestellungen Ihres Unternehmens und entwickeln mit Ihnen tragfähige Sanierungsstrategien.

Gerade in insolvenznahen Entscheidungssituationen steigt das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sowie Gesellschafter. Wir beraten Sie bei der bestmöglichen Haftungsvermeidung und zeigen Ihnen sichere Wege auf.

Wenn Sie selbst Geschädigter durch ein Insolvenzverfahren geworden sind, setzen wir Ihre Ansprüche gegen Insolvenzverwalter und Organe der Schuldnerin durch.

Unternehmenssanierungen sind eine komplexe Querschnittsaufgabe, die nur durch interdisziplinäre Teams aus den beteiligten Rechtsgebieten und Ländern (Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn) zu lösen ist. Mit den Sanierungsexperten von SAXINGER steht Ihnen ein Team von hochqualifizierten Rechtsanwälten zur Verfügung, die je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen an das Mandat zusammenarbeiten, um die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Schwerpunkte

  • Sanierungsstrategien und Sanierungsberatung für das Schuldnerunternehmen
  • Insolvenzrechtliche Beratung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Anfechtungsrechten
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Gesellschaftern zur Vermeidung von Haftungsrisiken (zivilrechtlich, strafrechtlich, sozialversicherungs- und abgabenrechtlich)
  • Eigenkapitalersatz und verbotene Einlagenrückgewähr
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen
  • Gründung von Auffanggesellschaften
  • Erwerb von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz