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Mutterschutz

Was versteht man unter Mutterschutz?

Der Begriff Mutterschutz wird synonym als Sammelbegriff für die Regelungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft verwendet. Das Mutterschutzgesetz (MSchG) enthält mehrere Regelungen, die die (werdende) Mütter schützen sollen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten im Rahmen des Mutterschutzes?

Wesentliche Regelungen sind das Beschäftigungsverbot und das Kündigungsverbot. Werdende Mütter dürfen demnach in den letzten acht Wochen vor (bzw acht Wochen nach) der Entbindung nicht beschäftigt werden. Für diesen Zeitraum besteht anstatt des Entgeltanspruches ein Anspruch auf Wochengeld. Die Frist wird auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses errechnet. Durch ein entsprechendes Zeugnis eines Arbeitsinspektions- oder Amtsarztes kann das Beschäftigungsverbot bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und werdendem Kind vorverlegt werden. Das Mutterschutzgesetz sieht neben dem Beschäftigungsverbot auch Regelungen über die Karenz und Teilzeit sowie den Schutz vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Schwangere und junge Mütter vor Kündigungsschutz. Werdende und stillende Mütter dürfen, auch wenn kein Beschäftigungsverbot besteht, nicht zu bestimmten schweren körperlichen Arbeiten herangezogen werden. Außerdem gelten für sie Verbote der Nacht-, Sonn- und Feiertags-, sowie Überstundenarbeit.

Wie wirkt sich der Mutterschutz auf das Gehalt aus?

Eine Beschäftigungsbeschränkung nach dem MSchG darf zu keiner Minderung des Entgelts führen, auch wenn die Arbeitnehmerin deswegen weniger Arbeiten, als zugewiesen erfüllen kann. Nach der Geburt und der Zeit des darauffolgenden Beschäftigungsverbotes (acht Wochen) besteht sowohl nach dem MSchG als auch nach dem VKG (Väterkarenzgesetz) die Möglichkeit, dass Eltern eine unbezahlte Karenz in Anspruch nehmen bzw nur Teilzeit arbeiten.

 

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