A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Absonderungsrecht Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Aktivierung Akzessorietät Alleinvermittlungsauftrag Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsandungserklärung Aufsichtsrat Ausgleich Ausschreibung Aussonderungsrecht Avalkredit Bankgeheimnis BaSAG Baurecht Befähigungsnachweis Beglaubigung Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Bescheidbeschwerde Beschwerdevorentscheidung Besserungsvereinbarung Betrieb Betriebsänderung Betriebspension Betriebsrat Betriebsvereinbarung Betriebsvermögensvergleich Betrügerische Krida Bezugsrecht Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Dingliche Rechte Disagio Dividende Doppelbesteuerung Doppelte Buchführung Due Diligence Eigenkapital Eigenkapitalersatzgesetz Eigentumsfreiheitsklage Eigentumsvorbehalt Eigenverbrauch Einbringung Einheitswert Einzelunternehmen Erlass Exekutionstitel Exit Factoring Faktischer Geschäftsführer Faustpfandprinzip Finanzplan Flexible Kapitalgesellschaft Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Genossenschaft Genussrecht Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafterdarlehen Gewerberechtlicher Geschäftsführer Globalzession GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Gruppenbesteuerung Hauptversammlung Immobilienertragsteuer Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzedikt Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalerhöhung Kapitalgesellschaft Kollektivvertrag Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Konsumentenschutzgesetz Kündigungsentschädigung Kurzarbeit Liquidation Maklervertrag Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mitarbeiterbeteiligung Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Novation Offene Gesellschaft Option Outsourcing Partiarisches Darlehen Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Progression Reallast Realteilung Restrukturierung Restrukturierungsverfahren Restschuldbefreiung Revision Richtwertmietzins Rückstellung Sacheinlage Sanierungsplan Sanierungsverfahren Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Tilgung Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmenssanierung Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verdeckte Gewinnausschüttung Verlustvortrag Vermögensverzeichnis Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zurückbehaltungsrecht Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung Zwangsvollstreckung

Mutterschutz

Was versteht man unter Mutterschutz?

Der Begriff Mutterschutz wird synonym als Sammelbegriff für die Regelungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft verwendet. Das Mutterschutzgesetz (MSchG) enthält mehrere Regelungen, die die (werdende) Mütter schützen sollen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten im Rahmen des Mutterschutzes?

Wesentliche Regelungen sind das Beschäftigungsverbot und das Kündigungsverbot. Werdende Mütter dürfen demnach in den letzten acht Wochen vor (bzw acht Wochen nach) der Entbindung nicht beschäftigt werden. Für diesen Zeitraum besteht anstatt des Entgeltanspruches ein Anspruch auf Wochengeld. Die Frist wird auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses errechnet. Durch ein entsprechendes Zeugnis eines Arbeitsinspektions- oder Amtsarztes kann das Beschäftigungsverbot bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und werdendem Kind vorverlegt werden. Das Mutterschutzgesetz sieht neben dem Beschäftigungsverbot auch Regelungen über die Karenz und Teilzeit sowie den Schutz vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Schwangere und junge Mütter vor Kündigungsschutz. Werdende und stillende Mütter dürfen, auch wenn kein Beschäftigungsverbot besteht, nicht zu bestimmten schweren körperlichen Arbeiten herangezogen werden. Außerdem gelten für sie Verbote der Nacht-, Sonn- und Feiertags-, sowie Überstundenarbeit.

Wie wirkt sich der Mutterschutz auf das Gehalt aus?

Eine Beschäftigungsbeschränkung nach dem MSchG darf zu keiner Minderung des Entgelts führen, auch wenn die Arbeitnehmerin deswegen weniger Arbeiten, als zugewiesen erfüllen kann. Nach der Geburt und der Zeit des darauffolgenden Beschäftigungsverbotes (acht Wochen) besteht sowohl nach dem MSchG als auch nach dem VKG (Väterkarenzgesetz) die Möglichkeit, dass Eltern eine unbezahlte Karenz in Anspruch nehmen bzw nur Teilzeit arbeiten.

 

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Arbeitsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.