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Betriebsvereinbarung

Was versteht man unter einer Betriebsvereinbarung?

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und vom zuständigen Belegschaftsorgan (Betriebsrat, Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat oder Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind. Sie darf nicht gegen höherrangige Vorschriften verstoßen. Die Betriebsvereinbarung gilt für sämtliche darin bezeichneten Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes. In einer Betriebsvereinbarung können zB hinsichtlich der Kündigung von Angestellten im Verhältnis zum Gesetz günstigere Regelungen getroffen werden.

Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?

Betriebsvereinbarungen werden grundsätzlich in notwendige (Zustimmung des Betriebsrates jedenfalls erforderlich), erzwingbare (im Falle der Nichteinigung der Vertragspartner über den Abschluss, Änderung oder Aufhebung der Betriebsvereinbarung hat die Schlichtungsstelle zu entscheiden) und fakultative Betriebsvereinbarungen (sogenannte freiwillige Betriebsvereinbarung, die ausschließlich durch Einigung der Vertragspartner zustande kommen) gegliedert. Die „freien Betriebsvereinbarungen“ stellen keine Betriebsvereinbarung im arbeitsrechtlichen Sinn dar, zumal deren Inhalt weder durch Gesetz noch durch Kollektivvertrag gedeckt ist. Eine derartige Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber und Belegschaftsvertreter kann aber Inhalt des Einzelarbeitsvertrages werden, wenn der Inhalt dieser freien Betriebsvereinbarung dem einzelnen Arbeitnehmer bekannt gegeben wird und von diesem zumindest stillschweigend zur Kenntnis genommen wird.

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