Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Avalkredit BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Betrieb Betriebsrat Betriebsvereinbarung Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Disagio Dividende Due Diligence Eigenkapital Eigentumsvorbehalt Einzelunternehmen Exekutionstitel Exit Factoring Finanzplan Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberechtlicher Geschäftsführer GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Hauptversammlung Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalgesellschaft Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Offene Gesellschaft Option Outsourcing Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Reallast Sanierungsverfahren Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verlustvortrag Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zwangsvollstreckung

Konkursverfahren

Was versteht man unter einem Konkursverfahren?

Das Konkursverfahren umfasst das gesamte der Vollstreckung unterworfene Vermögen des Schuldners. Das Konkursverfahren ist – wie auch das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – anders als das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mit für den Schuldner sehr weitgehenden Wirkungen verbunden.

Welche Organe umfasst das Konkursverfahren?

Das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen ist der Verfügung des Schuldners entzogen. An seiner Stelle handelt der Masseverwalter als das zentrale Organ des Konkursverfahrens. Weitere Organe neben dem Masseverwalter sind das Insolvenzgericht, ein im Konkursverfahren eines unternehmenstragenden Schuldners regelmäßig zu bestellender Gläubigerausschuss sowie die Gläubigerversammlung.

Was ist das Ziel eines Konkursverfahrens?

Das Konkursverfahren zielt primär auf die Verwertung der Insolvenzmasse und die Verteilung des Erlöses an die Insolvenzgläubiger ab. Das Konkursverfahren ist ein im Ausgang offenes Verfahren. Es soll im Laufe des Verfahrens geklärt werden, ob eine Sanierung des Unternehmers oder des Unternehmens erreicht werden kann oder eine Zerschlagung unumgänglich ist. Der Schuldner kann die Verwertung seines Vermögens durch den Abschluss eines Sanierungsplans vermeiden und Befreiung von seinen die Sanierungsplanquote übersteigenden Verbindlichkeiten erlangen. Auch im Konkursverfahren ist somit sichergestellt, dass es bei unternehmenstragenden Schuldnern nicht zu einer unnötigen Zerschlagung des Unternehmens kommt, sondern nach Möglichkeit das schuldnerische Unternehmen fortgeführt und im Falle der Verwertung vorzugsweise in seiner Gesamtheit veräußert und erhalten wird. Das Konkursverfahren über eine natürliche Person, die kein Unternehmen betreibt, wird als Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet.

 

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Insolvenz und Sanierung. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.