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Konkursverfahren

Was versteht man unter einem Konkursverfahren?

Das Konkursverfahren umfasst das gesamte der Vollstreckung unterworfene Vermögen des Schuldners. Das Konkursverfahren ist – wie auch das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – anders als das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mit für den Schuldner sehr weitgehenden Wirkungen verbunden.

Welche Organe umfasst das Konkursverfahren?

Das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen ist der Verfügung des Schuldners entzogen. An seiner Stelle handelt der Masseverwalter als das zentrale Organ des Konkursverfahrens. Weitere Organe neben dem Masseverwalter sind das Insolvenzgericht, ein im Konkursverfahren eines unternehmenstragenden Schuldners regelmäßig zu bestellender Gläubigerausschuss sowie die Gläubigerversammlung.

Was ist das Ziel eines Konkursverfahrens?

Das Konkursverfahren zielt primär auf die Verwertung der Insolvenzmasse und die Verteilung des Erlöses an die Insolvenzgläubiger ab. Das Konkursverfahren ist ein im Ausgang offenes Verfahren. Es soll im Laufe des Verfahrens geklärt werden, ob eine Sanierung des Unternehmers oder des Unternehmens erreicht werden kann oder eine Zerschlagung unumgänglich ist. Der Schuldner kann die Verwertung seines Vermögens durch den Abschluss eines Sanierungsplans vermeiden und Befreiung von seinen die Sanierungsplanquote übersteigenden Verbindlichkeiten erlangen. Auch im Konkursverfahren ist somit sichergestellt, dass es bei unternehmenstragenden Schuldnern nicht zu einer unnötigen Zerschlagung des Unternehmens kommt, sondern nach Möglichkeit das schuldnerische Unternehmen fortgeführt und im Falle der Verwertung vorzugsweise in seiner Gesamtheit veräußert und erhalten wird. Das Konkursverfahren über eine natürliche Person, die kein Unternehmen betreibt, wird als Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet.

 

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