Einheitswert
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Was versteht man unter Einheitswert?
Die Einheitsbewertung ist maßgeblich für die Bemessung verschiedener Steuern und Abgaben (zB Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Bodenwertabgabe). Einheitswerte von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundstücken sowie von Betriebsgrundstücken und Gewerbeberechtigungen werden alle neun Jahre von der zuständigen Finanzbehörde ermittelt und festgelegt. Dieser Feststellung sind die Verhältnisse zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres zugrunde zu legen. Die Haupterhebung der Einheitswerte für landwirtschaftliche Immobilien ist zuletzt im Jahr 1988, für sonstige Immobilien 1973, erfolgt.
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