Tilgung
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Was versteht man unter Tilgung?
Bestrafungen durch die Finanzstrafbehörden gelten nach Ablauf der Tilgungsfrist als getilgt. Die Tilgungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre; bei Finanzordnungswidrigkeiten beträgt die Tilgungsfrist drei Jahre. Die Tilgungsfrist beginnt, sobald Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Getilgte Bestrafungen dürfen bei einer neuerlichen Strafverhängung nicht im Rahmen der Strafbemessung berücksichtigt werden. Es besteht auch keine Verpflichtung, getilgte Bestrafungen auf Befragung durch Gerichte oder Behörden anzugeben.
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