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Inventar

Was versteht man unter Inventar?

Der Masseverwalter muss unverzüglich nach der Eröffnung eines Konkursverfahrens bzw Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung ein Inventar errichten, um festzustellen, was zur Insolvenzmasse gehört und welchen Wert die entsprechenden Gegenstände und Forderungen haben. Der Schuldner hat hierbei durch Vorlage eines genauen Vermögensverzeichnisses und durch umfassende Auskunftserteilung mitzuwirken. Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ist ein Inventar nicht zu errichten.

 

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