Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Avalkredit BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Betrieb Betriebsrat Betriebsvereinbarung Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Disagio Dividende Due Diligence Eigenkapital Eigentumsvorbehalt Einzelunternehmen Exekutionstitel Exit Factoring Finanzplan Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberechtlicher Geschäftsführer GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Hauptversammlung Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalgesellschaft Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Offene Gesellschaft Option Outsourcing Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Reallast Sanierungsverfahren Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verlustvortrag Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zwangsvollstreckung

Stille Gesellschaft

Was versteht man unter einer stillen Gesellschaft?

Der stille Gesellschafter beteiligt sich gegen Anteil am Gewinn am Unternehmen, das ein anderer betreibt (Unternehmensträger) oder einem sonstigen Vermögen, mit einer Vermögenseinlage, die in das Vermögen des Inhabers des Unternehmens oder des sonstigen Vermögens übergeht. Eine Beteiligung am Verlust kann vertraglich ausgeschlossen werden. Sie ist eine reine Innengesellschaft, was bedeutet, dass sie nicht nach außen in Erscheinung tritt und weder partei-, noch prozessfähig ist.

Welche Arten einer stillen Gesellschaft gibt es?

Man unterscheidet zwischen einer typischen (echten) stillen Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt ist, und einer atypischen stillen Gesellschaft. Dabei ist er durch vertragliche Regelung hingegen auch am Gesellschaftsvermögen, den stillen Reserven und möglicherweise auch an der Geschäftsführung beteiligt.

Was passiert im Falle eines Insolvenzverfahrens?

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Inhabers des Unternehmens kann der stille Gesellschafter seine Einlage, soweit sie den Betrag des auf ihn entfallenden Verlustes übersteigt, als Insolvenzforderung geltend machen. Umgekehrt hat er seine noch nicht zur Gänze geleistete Einlage soweit zur Insolvenzmasse einzuzahlen, als dies zur Deckung seines Anteils am Verlust erforderlich ist.

Wie wird die stille Einlage in der Bilanz ausgewiesen?

Die stille Einlage ist grundsätzlich in der Bilanz als Fremdkapital auszuweisen. Ist auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung die Stellung des stillen Gesellschafters an die eines Eigenkapitalgebers stark angenähert, so wird auch ein gesonderter Ausweis zwischen Eigenkapital und unversteuerten Rücklagen für zulässig erachtet. Ist ein Rangrücktritt vereinbart, so wird wohl auch der Ausweis der Einlage des stillen Gesellschafters innerhalb des Eigenkapitals zulässig sein.

Welche Rechte hat ein stiller Gesellschafter?

Beteiligt sich ein erfasster Gesellschafter in der Krise als stiller Gesellschafter, so wird seine stille Einlage einem Kredit gleich gehalten und unterliegt daher ebenfalls der Rückzahlungssperre. Ist der stille Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung oder einer Personengesellschaft, bei dem kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, mit zumindest 25 % schuldrechtlich am Unternehmenswert beteiligt und stehen ihm zumindest einem Kommanditisten vergleichbare Mitbestimmungsrechte zu, so ist er einem erfassten Gesellschafter gleichgestellt. Gleiches gilt, wenn er einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Wann ist eine stille Gesellschaft sinnvoll?

Die stille Gesellschaft ist eine risikobegrenzte, nicht der Publizität unterliegende Kapitalbeteiligungsmöglichkeit. Sie kann insbesondere bei in die Krise geratenen Kapitalgesellschaften ein geeignetes Sanierungsinstrument darstellen, in dem z.B. Hauptgläubiger ihre Forderungen in stille Beteiligungen umwandeln, wodurch Zinsaufwendungen wegfallen.

 

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.