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Exekutionstitel

Was versteht man unter einem Exekutionstitel?

Grundlage für die Bewilligung jedes Exekutionsverfahrens ist ein Exekutionstitel. Exekutionstitel für gerichtliche Exekutionsverfahren sind zB. rechtskräftige Urteile und in anderen Streitsachen ergangene Beschlüsse und Bescheide der Zivilgerichte, rechtskräftige Zahlungsaufträge und Zahlungsbefehle, gerichtliche Vergleiche, im Außerstreitverfahren ergangene vollstreckbare Beschlüsse sowie auch im Insolvenzverfahren ergangene vollstreckbare gerichtliche Beschlüsse sowie vollstreckbare Auszüge aus dem Anmeldungsverzeichnis im Insolvenzverfahren. Als weitere Exekutionstitel sind verwaltungsbehördliche Exekutionstitel wie zB. Rückstandsausweise (Abgabenforderung) aber auch nicht behördliche Exekutionstitel wie zB Schiedssprüche und Schiedsvergleiche, vollstreckbare Notariatsakte und nicht zuletzt auch ausländische Exekutionstitel zu nennen.

 

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