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Betriebsvermögensvergleich

Was versteht man unter Betriebsvermögensvergleich?

Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Gewinnermittlungsmethode. Diese erfolgt anhand eines Vermögensvergleiches, und zwar durch die Ermittlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Entnahmen dürfen den Unterschiedsbetrag nicht vermindern und  Einlagen dürfen den Unterschiedsbetrag nicht erhöhen, da nur betriebliche veranlasste Wertzugänge und Wertabgänge im Vermögensvergleich berücksichtigt werden. Das Steuerrecht kennt zwei Varianten des Betriebsvermögensvergleiches, den uneingeschränkten und den eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich. Der eingeschränkte Betriebsvermögensvergleich ist eine rein steuerliche Gewinnermittlung nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Der uneingeschränkte Betriebsvermögensvergleich hat seine Grundlage dagegen in der UGB-Bilanz, weshalb die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind, soweit nicht das Steuerrecht zwingend etwas anderes anordnet. Für Abgabepflichtige, die den unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen (insbesondere Gewerbetreibende mit Umsätzen von mehr als EUR 700.000, sowie allgemein Kapitalgesellschaften), erfolgt der Betriebsvermögensvergleich daher nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.