Akzessorietät
Was verstet man unter Akzessorietät?
Akzessorietät bedeutet, dass die Begründung und der Fortbestand einer Sicherheit vom Bestehen der Hauptforderung abhängig sind. Akzessorische Sicherheiten sind zB die Bürgschaft, die Hypothek, oder auch das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen. Sicherheiten können daher nicht auf mehr lauten, als dem Umfang der Hauptforderung entspricht und können nicht für Geschäfte begründet werden, die bereits erfüllt oder gar nicht gültig zustande gekommen sind. Mangels gegenteiliger Vereinbarung erlöschen akzessorische Sicherheiten durch eine Novation des der Hauptforderung zu Grunde liegenden Schuldverhältnisses.
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