Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Avalkredit BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Betrieb Betriebsrat Betriebsvereinbarung Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Disagio Dividende Due Diligence Eigenkapital Eigentumsvorbehalt Einzelunternehmen Exekutionstitel Exit Factoring Finanzplan Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberechtlicher Geschäftsführer GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Hauptversammlung Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalgesellschaft Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Offene Gesellschaft Option Outsourcing Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Reallast Sanierungsverfahren Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verlustvortrag Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zwangsvollstreckung

Akzessorietät

Was verstet man unter Akzessorietät? 

Akzessorietät bedeutet, dass die Begründung und der Fortbestand einer Sicherheit vom Bestehen der Hauptforderung abhängig sind. Akzessorische Sicherheiten sind zB die Bürgschaft, die Hypothek, oder auch das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen. Sicherheiten können daher nicht auf mehr lauten, als dem Umfang der Hauptforderung entspricht und können nicht für Geschäfte begründet werden, die bereits erfüllt oder gar nicht gültig zustande gekommen sind. Mangels gegenteiliger Vereinbarung erlöschen akzessorische Sicherheiten durch eine Novation des der Hauptforderung zu Grunde liegenden Schuldverhältnisses.

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Insolvenz und Sanierung. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.