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BaSAG

Was versteht man unter BaSAG?

Das „Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG) ist am 01.01.2015 in Kraft getreten und mit ihm wurde in Österreich die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen umgesetzt. Wesentliches Ziel war, damit die öffentlichen Haushalte und somit die Steuerzahler von den Kosten der Bankenabwicklung zu entlasten. Das BaSAG schreibt zum einen die verpflichtende Erstellung von Sanierungsplänen durch die Banken und zum anderen die Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörde (FMA) vor. Das BaSAG schafft darüber hinaus die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde frühzeitig einzugreifen und damit verbundene zusätzliche Eingriffsbefugnisse als frühe Interventionsmöglichkeiten. Für die Phase der Abwicklung wurden der dafür geschaffenen nationalen Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse und Abwicklungsinstrumente eingeräumt.

 

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