Vermögensverzeichnis
Der Schuldner hat dem Insolvenzgericht ein detailliertes, von ihm zu unterzeichnendes Vermögensverzeichnis vorzulegen. Dieses dient zur Unterstützung des Insolvenzverwalters bei der Feststellung der Insolvenzmasse.
In das Vermögensverzeichnis sind die einzelnen Vermögensstücke (Aktiven) und Verbindlichkeiten (Passiven) mit detaillierten Angaben zu Betrag, Wert, Schuldgrund und Fälligkeit aufzunehmen.
Der Schuldner muss sich bereit erklären, vor Gericht eine Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Verzeichnisses zu unterfertigen. Die Vorlage und Unterfertigung kann vom Insolvenzgericht durch Haft erzwungen werden.
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