Vordienstzeiten
Unter Vordienstzeiten versteht man Arbeits- oder Ausbildungszeiten, die vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis erbracht wurden. Diese Vordienstzeiten werden oft auf dienstzeitabhängige Ansprüche, wie z. B. Urlaubsanspruch, Abfertigung, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung im Krankenstand, angerechnet. Die Anrechnung kann zwingend durch Gesetz oder freiwillig durch Vereinbarung erfolgen.
Wird vom Arbeitgeber die Anrechnung von Vordienstzeiten ganz allgemein und ohne erkennbare Beschränkung für einen bestimmten Anspruch zugesichert, so ist diese Zusage dahingehend zu verstehen, dass sie für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gelten soll. Werden hingegen Ansprüche, für die die Vordienstzeitenanrechnung gelten soll, in der betreffenden Vereinbarung konkret beschrieben, so bleibt eine unbeschränkte Anrechnung außer Betracht.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmung sind auch Zeiten des Präsenzdienstes, des Wehrdienstes als Zeitsoldat, des Zivildienstes, des Ausbildungsdienstes für Frauen, eines unbezahlten Urlaubs (wenn kein Ausschluss vereinbart wurde), eines Lehrverhältnisses, wenn das Dienstverhältnis einschließlich der Lehrzeit ununterbrochen 7 Jahre gedauert hat, und einer Hospizkarenz als Vordienst anzurechnen.