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Ausgleich

Was versteht man unter einem Ausgleich?

Rechtliche Grundlage des gerichtlichen Ausgleichs war die Ausgleichsordnung (AO), welche mit Ablauf des 30.06.2010 außer Kraft getreten ist. Das Ausgleichsverfahren wurde durch das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ersetzt. Wenn der Schuldner von Beginn an eine Sanierung angestrebt hat, so stand ihm das Ausgleichsverfahren zur Verfügung, wobei die Mindestquote 40 % betragen hat, was wohl als wesentlichste Ursache für die geringe Anzahl an Ausgleichsverfahren anzusehen war. Erklärtes Ziel des IRÄG 2010 ist, Sanierungen in einem vermehrten Ausmaß zu ermöglichen und auf eine rechtzeitige Eröffnung von Insolvenzverfahren hinzuwirken. Die Ausgleichsordnung ist auf Ausgleichsverfahren weiterhin anzuwenden, die vor dem 01.07.2010 eröffnet worden sind.

 

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