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Aufsichtsrat

Was versteht man unter einem Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist das „Kontrollorgan“ einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft. Die Aktiengesellschaft ist die einzige Gesellschaftsform bei der zwingend ein Aufsichtsrat einzurichten ist. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Aufsichtsrat nur dann verpflichtend einzurichten, wenn gewisse gesetzlich vorgesehene Größenkriterien überschritten werden (zB mehr als 300 Arbeitnehmer).

Welche Aufgaben hat ein Aufsichtsrat?

Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrates bestehen darin, den Vorstand einer Aktiengesellschaft zu überwachen, dessen Mitglieder zu bestellen und abzuberufen sowie den Jahresabschluss festzustellen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat der Aufsichtsrat keine Mitwirkungsbefugnis bei der Bestellung von Geschäftsführern. 

Welche Gesellschaften sind erfasst?

Durch Einführung des Gleichstellungsgesetzes von Frauen und Männern im Aufsichtsrat mit 01.01.2018, muss der Aufsichtsrat nun zwingend, in von der Regelung erfassten Gesellschaften, mindestens zu je 30% aus Männern und Frauen bestehen. Erfasst sind börsenotierte Gesellschaften, sowie Gesellschaften in denen dauernd mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

 

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