Begriffe finden
Gefundene Begriffe Abfertigung alt Abfertigung neu Abschöpfungsverfahren Abtretung von Forderungen (Zession) Aktie Aktiengesellschaft Akzessorietät Allgemeiner Kündigungsschutz Änderungskündigung Annuität Arbeitsmarktservice (AMS) Asset Asset Deal Aufsichtsrat Ausgleich Avalkredit BaSAG Baurecht Beirat Belastungs- und Veräußerungsverbot Betrieb Betriebsrat Betriebsvereinbarung Buchführungspflicht Buchwert / -ansatz Bürgschaft Compliance Covenants Darlehen Dienstbarkeit Disagio Dividende Due Diligence Eigenkapital Eigentumsvorbehalt Einzelunternehmen Exekutionstitel Exit Factoring Finanzplan Fortbestehensprognose Fremdwährungskredit Gebührengesetz Generalversammlung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerberechtlicher Geschäftsführer GmbH Grundbuch Grundbuchseinsicht Hauptversammlung Insolvenz Insolvenzdatei Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzverwalter Inventar Juristische Person Kapitalgesellschaft Kommanditgesellschaft Konkludent Konkursverfahren Kurzarbeit Liquidation Mezzaninkapital Mietkauf Mietvertrag Mutterschutz Natürliche Person Negatives Eigenkapital Nennwert Niederlassung Offene Gesellschaft Option Outsourcing Patronatserklärung Personengesellschaft Pfandrecht Privatinsolvenz Reallast Sanierungsverfahren Schuldner Share Deal Sozialplan Stille Gesellschaft Stille Reserve Stundung Superädifikat Teilzeitarbeit Umgründungssteuergesetz Umschuldung Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Unternehmensträger Verbot der Einlagenrückgewähr Verlustvortrag Verschmelzung Vinkulierung Vorkaufsrecht Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung Zahlungsunfähigkeit Zwangsvollstreckung

Superädifikat

Was versteht man unter Superädifikat?

Superädifikate sind selbstständige Bauwerke, die auf einem fremden Grund in der Absicht errichtet wurden, dass sie dort nicht dauerhaft verbleiben. Im Gegensatz zu sonstigen Gebäuden werden sie nicht Zugehör der Liegenschaft. Superädifikate stellen damit eine Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz dar, dass Bauwerke als unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft, auf der sie errichtet sind, nicht sonderrechtsfähig sind. Zivilrechtlich werden Bauwerke als bewegliche Sachen behandelt.

 

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Immobilienrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.