Was versteht man unter Gebührengesetz?
Das Gebührengesetz (GebG) regelt die Gebührenpflicht von Rechtsgeschäften, Schriften und Amtshandlungen. Wenn gesetzlich nicht anders angeordnet, sind Rechtsgeschäfte nur dann zu vergebühren, wenn eine Urkunde
errichtet wird. Gebührenpflichtig im Sinn des GebG sind zB auch Bürgschaftserklärungen (Bürgschaft), außergerichtliche Vergleiche (Vergleich) sowie amtliche Abschriften, Eingaben und Protokolle.
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