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Betriebsrat

Was versteht man unter einem Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat als zentrales Vertretungsorgan der Arbeitnehmerschaft im Betrieb primär die Aufgabe, die gesetzlichen Befugnisse der Belegschaft gegenüber dem Betriebsinhaber auszuüben bzw durchzusetzen.

Welche Mitwirkungsrechte hat ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat umfassende Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer. Praktisch bedeutsam sind die Mitwirkung bei Kündigungen (allgemeiner Kündigungsschutz), beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und die gesetzlich vorgesehene Zustimmung zur Einführung von Mitarbeiterbewertungssystemen, Prämienlöhnen, etc.

Welche Besonderheiten gelten für Mitglieder des Betriebsrates?

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb ab (zB 5 Arbeitnehmer 1 Betriebsrat ...). Die Wahl zum Betriebsrat erfolgt durch die Belegschaft und ist größtenteils den politischen Wahlen nachgebildet. Die Tätigkeitsdauer beträgt grundsätzlich vier Jahre. Alle Mitglieder des Betriebsrats unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht über alle in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Darüber hinaus genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt und wegen dieser Tätigkeit insbesondere in Verbindung mit Entgeltzahlungen und / oder Aufstiegsmöglichkeiten im Betrieb nicht benachteiligt aber auch nicht bevorzugt werden. Dieses Beschränkungs-, Benachteiligungs- und Bevorzugungsverbot eines Betriebsratsmitgliedes gilt auch bei Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes. Das Mandat des Betriebsratsmitgliedes ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich neben den Berufspflichten, die der Betriebsrat als Arbeitnehmer zu erfüllen hat, auszuüben ist. Das Gesetz sieht aber auch teilweise bezahlte Freistellungsansprüche vor (zB Freistellung für Betriebsratssitzungen, Bildungsfreistellungen, gänzliche Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts ab einer bestimmten Betriebsgröße, etc).

 

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