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Kurzarbeit

Was versteht man unter Kurzarbeit?

Unter Kurzarbeit versteht man eine Maßnahme, mit der aufgrund einer (kurzfristigen) wirtschaftlichen Störung eine Herabsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts in einem Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum erreicht werden soll. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verhindern, die sonst wegen des vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen oder sonstiger Umstände notwendig wäre.

Bekomme ich durch die Kurzarbeit weniger Gehalt?

Kurzarbeit ohne Entgeltkürzung kann durch Betriebsvereinbarung alleine geregelt werden (Änderung der Lage und des Ausmaßes der Arbeitszeit). Kurzarbeit ohne Reduktion des Entgeltes macht aber in vielen Fällen keinen wirtschaftlichen Sinn. Die Kostensenkung kann meist nur durch zusätzliche Kürzung des Entgelts durchgesetzt werden. Diese Reduktion des Entgelts kann jedoch nicht über eine Betriebsvereinbarung erfolgen, da Entgeltkürzungen grundsätzlich nur einzelvertraglich bzw. durch den Kollektivvertrag möglich sind. Der übliche Begriff der „Kurzarbeit“ meint die Kombination von Herabsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts, wobei durch Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) der Entgeltausfall für die betroffenen Arbeitnehmer abgefedert werden soll. Für jede Ausfallsstunde erhalten die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine sogenannte Kurzarbeitsunterstützung. Das AMS gewährt seinerseits dafür den Arbeitgebern eine Förderung in Form der Kurzarbeitsbeihilfen.

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Beihilfen?

Die Gewährung der Beihilfe ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. So darf z.B. während bzw. für eine bestimmte Zeit nach der Kurzarbeit der Beschäftigungsstand nicht reduziert werden, der bei Antragstellung der Kurzarbeit bestanden hat. Auch nach Ablauf der Kurzarbeit besteht über einen gewissen Zeitraum eine Bindung in Form einer Behaltefrist der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit dient daher weniger als Sanierungsinstrument sondern eher der Überbrückung kurzfristiger wirtschaftlicher Störungen.

 

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