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Reallast

Was versteht man unter einer Reallast?

Die Reallast ist eine dinglich wirkende Belastung eines Grundstücks mit der Haftung für bestimmte, in der Regel wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentümers. Der Berechtigte kann vom Grundeigentümer eine Leistung fordern. Diese Leistung kann verschieden ausgestaltet sein (zB Dienstleistung, Leistung von Produkten des belasteten Grundstücks). Kommt dieser seiner Leistungspflicht nicht nach, so kann der Berechtigte auch Zwangsvollstreckung in die haftende Sache führen. Die Reallast wird im C-Blatt des Grundbuchs (bei der belasteten Liegenschaft) eingetragen, somit ist sie gegen jeden (späteren) Eigentümer der betreffenden Liegenschaft durchsetzbar. Im Gegensatz zur Reallast, in der Anspruch auf Leistung besteht, gibt es noch Dienstbarkeiten, bei denen der Berechtigte Anspruch auf Duldung oder Unterlassung hat.

 

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