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Änderungskündigung

Was versteht man unter einer Änderungskündigung?

Unter Änderungskündigung versteht man eine Kündigung, die nur unter der Bedingung wirksam werden soll, dass der Arbeitnehmer einer gleichzeitig angebotenen bzw verlangten Änderung – in der Regel wohl Verschlechterung – des Arbeitsvertrages nicht zustimmt. Nimmt der Arbeitnehmer die Vertragsänderung jedoch an, so soll die Kündigung einvernehmlich als zurückgenommen gelten. Die Änderungskündigung bezweckt also weniger die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, als vielmehr eine inhaltliche Neugestaltung der Arbeitsbedingungen zugunsten des Arbeitgebers. Viele Änderungen eines Arbeitsvertrages (wie zB Entgeltreduktion) können grundsätzlich nur im Rahmen einer Individualvereinbarung (und nicht durch Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag) durchgesetzt werden. Die Änderungskündigung bietet eine Möglichkeit, eine derartige Änderung umzusetzen. Auch bei der Änderungskündigung ist der allgemeine Kündigungsschutz zu beachten.

 

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