Betrügerische Krida
Das gerichtlich strafbare Delikt der betrügerischen Krida schützt das vermögensrechtliche Interesse der Gläubiger an der Befriedigung ihrer Forderungen. Es wird durch jede vorsätzliche Verringerung des Vermögens durch den Schuldner verwirklicht. Vermögen ist alles, was den Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung unterliegt. Eine wirkliche Vermögensverringerung liegt vor, wenn die Aktiven verkürzt oder die Passiven erhöht werden. Entscheidend ist, ob das Vermögen in seiner Gesamtheit vermindert wird.
Jede Veräußerung ohne wirtschaftliches Äquivalent, z. B. durch Verzicht, Verschenken oder Verkauf unter Wert, verwirklicht den Tatbestand der betrügerischen Krida. Tathandlungen sind z. B. das Verheimlichen, Beiseiteschaffen oder Anerkennen falscher Forderungen.
Das Delikt der betrügerischen Krida ist mit Freiheitsstrafe bedroht; die Strafdrohung beträgt bis zu 10 Jahre. Erfolgt eine Verurteilung binnen 2 Jahren nach der Bestätigung des Sanierungsplans, werden gewährte Nachlässe aufgehoben. Das Insolvenzverfahren kann unter bestimmten Bedingungen wiederaufgenommen werden.
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