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Hauptversammlung

Was versteht man unter Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung ist zwingendes Organ der Aktiengesellschaft. Sie stellt die Versammlung der Aktionäre dar, in der diese ihre Mitbestimmungsrechte und sonstige Aktionärsrechte (insbesondere Auskunftsrecht) ausüben können. Die Willensbildung erfolgt in Form von Beschlüssen. Die Hauptversammlung ist grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitserfordernisse) beschlussfähig. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Organe des Vorstands und des Aufsichtsrats beschlossen und der Abschlussprüfer für das kommende Geschäftsjahr gewählt.

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.