Rückstellung
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Was versteht man unter Rückstellung?
Rückstellungen werden gebildet, um drohende Verbindlichkeiten, die in der Zukunft entstehen könnten, ihre Ursache aber im abgelaufenen Geschäftsjahr haben, in der Bilanz darzustellen. Typische Beispiele sind etwa drohende Verbindlichkeiten aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes aus abgeschlossenen Geschäften sowie Rückstellungen für Pensionen oder Abfertigungen. In der UGB-Bilanz sind Rückstellungen im Hinblick auf den Gläubigerschutz zwingend auszuweisen. In der Steuerbilanz unterliegt die Bildung von Rückstellungen hingegen gewissen Einschränkungen (vgl. Pauschalrückstellung).
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