Was versteht man unter einer offenen Gesellschaft?
Die offene Gesellschaft (OG) ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist rechtsfähig, jedoch keine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar, unbeschränkt (auch mit ihrem Privatvermögen), primär, persönlich, solidarisch und akzessorisch.
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