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Negatives Eigenkapital

Was versteht man unter negativem Eigenkapital?

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist in der Bilanz von Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften dieser Posten als negatives Eigenkapital zu bezeichnen. Ein negatives Eigenkapital bedeutet immer eine buchmäßige Überschuldung. Die Ermittlung des negativen Eigenkapitals erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses. Unversteuerte Rücklagen bleiben dabei außer Acht. An den Ausweis eines negativen Eigenkapitals knüpft die Verpflichtung an, im Anhang zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. Der Ausweis eines negativen Eigenkapitals löst daher auch die Verpflichtung durch Durchführung einer Überschuldungsprüfung aus.

 

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