Was versteht man unter einem Verlustvortrag?
Bei einem Verlustvortrag handelt es sich um die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Geschäftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere Geschäftsjahre/Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. Der Verlustvortrag ist sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.