Aufsandungserklärung
Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.
Die Aufsandungserklärung ist die ausdrückliche Erklärung der Einwilligung in die Einverleibung mit welcher dingliche Rechte des Erklärenden belastet, beschränkt, aufgehoben oder übertragen werden. Sie ist nur nötig, wenn auf Grundlage einer Privaturkunde einverleibt werden soll. Zweck der Aufsandungserklärung ist es, sicher zu stellen, dass die Grundbuchshandlung wirklich dem Willen desjenigen entspricht, dessen Rechte beschnitten werden sollen. Die Aufsandungserklärung kann in der Vertragsurkunde, in einer gesonderten Grundbuchsurkunde oder im Grundbuchsgesuch abgegeben werden.
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