Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt sieht sich großen Herausforderungen gegenüber: Globaler Wettbewerb, demografischer Wandel und strukturelle Veränderungen bestimmen den derzeitigen Arbeitsmarkt. Mit den richtigen Entscheidungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Compliance sowie Betriebsstrukturierungen, können Unternehmen die Weichen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltig erfolgreiche Zukunft stellen. Dazu benötigt es, ganz gleich ob in Phasen des Wachstums oder wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, einen starken Partner im Recht.

Das Team von SAXINGER berät Sie auf nationaler und internationaler Ebene des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie in der täglichen Personalarbeit ebenso wie bei umfangreichen und langfristigen Projekten. Dabei behalten wir Ihre unternehmerischen Ziele stets im Blick.

Unsere Expertise im Arbeitsrecht

Strategisches Vorgehen im Arbeitsrecht ist in der modernen Wirtschaft eine Schlüsselkompetenz für den Erfolg eines Unternehmens. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Personalpolitik nicht nur rechtskonform ist, sondern auch vorausschauend und effizient gestaltet wird.

Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht minimiert aber nicht nur arbeitsrechtliche Risiken, sondern baut eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Mitarbeitern auf. Das gelingt durch die rechtssichere Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die korrekte Handhabung von Kündigungen sowie Beendigungsvereinbarungen und die Einhaltung von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzbestimmungen.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht ist in folgenden Bereichen bedeutsam:

  • Erstellung, Änderung und Überprüfung von Arbeitsverträgen zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und zum Schutz Ihrer Unternehmensinteressen.

  • Beratung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Inbound und Outbound (Entsendungen, Überlassungen) zur Einhaltung der Lohnbestimmungen sowie Melde- und Unterlagenbereithaltepflichten

  • Beratung bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von betrieblichen Übungen und Problemen mit der Beendigung von Betriebsvereinbarungen

  • Ausländerbeschäftigung zur Vermeidung von illegaler und somit strafbarer Beschäftigung Drittstaatsangehöriger

  • Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsrichtlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes.

  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, wie Fusionen und Betriebsübernahmen sowie anderen Formen eines Betriebsübergangs, um arbeitsrechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.

  • Sicherstellung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken.

  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte, um eine reibungslose und konstruktive Partnerschaft zu gewährleisten.

  • Beratung im internationalen Arbeitsrecht, um die Einhaltung länderspezifischer arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

  • Beratung bei neuen Arbeitsmodellen wie zB Telearbeit, Workation etc.

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Beratungsbedarf im Arbeitsrecht

Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rechtliche Beratung ist sinnvoll bei allen Schritten von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen rechtlicher Beendigung. Verträge müssen klare Bestimmungen über Arbeitsbedingungen, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen, aber auch spezielle Klauseln zu Konkurrenzklauseln und Geheimhaltungspflichten enthalten.

Wir helfen Unternehmen dabei, Verträge rechtskonform zu gestalten und die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Zudem können Herausforderungen umgangen werden, die etwa eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder andere Maßnahmen) mit sich bringen. Dazu zählen etwa Klagen wegen unrechtmäßiger Entlassung oder Diskriminierung. Die genaue Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften schützt das Unternehmen vor unberechtigten Forderungen. SAXINGER unterstützt Sie bei:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Vorstandsverträgen und Beraterverträgen

  • Ausarbeitung von Stellungnahmen und Verträgen, auch englischsprachige

  • Mitarbeiterbeteiligung, Bonussysteme

  • Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitrecht

  • Kurzarbeitssysteme

  • Beendigung von Arbeitsverträgen, Kündigungsrecht und Beendigungsvereinbarungen

  • nachvertraglichen Abwicklung von Vertragsverhältnissen

  • Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Kündigungsmaßnahmen

  • Telearbeitsregelungen und Workation

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht sorgt für strukturelle Gleichberechtigung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitgeber und regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretungen. Das betrifft insbesondere den Betriebsrat sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Darin enthalten sind zentrale Bereiche, wie:

  • Fragen des kollektiven Arbeitsrechts insbesondere zur Anwendung von Kollektivverträgen

  • Betriebsvereinbarungen

  • Wechseleitige Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Betriebsratswahlen

  • Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

  • Soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen

  • Fragen zu Arbeitszeitmodellen, Prämien- und Bonussysteme sowie betriebliche Sozialleistungen

  • Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rechtliche Beratung im Betriebsverfassungsrecht ist sinnvoll, da Betriebsvereinbarungen oft komplex sind und das Unternehmen weitreichend beeinflussen. Dabei sollten Unternehmen darauf abzielen, eine konstruktive Beziehung zum Betriebsrat aufzubauen und zu pflegen. Grundsätzlich sollten Sie den Anforderungen Ihres Betriebsrats genau wie Ihren strategischen Unternehmenszielen gerecht werden. Wir sind spezialisiert auf:

  • Entwurf und Verhandeln von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie Beratung bei deren Änderung

  • Gestaltung und Verhandlung von Sozialplänen und Arbeitszeitmodellen, insbesondere Gleitzeit- Home-Office Regelungen

  • Begleitung bei Betriebsratswahlen

  • Vertretung in betrieblichen Schlichtungsverfahren

Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

Betriebsverkäufe bzw. Betriebsübergänge werfen Fragen auf, inwiefern Rechte und Pflichten sowie bestehende Arbeitsverträge sowie Betriebsvereinbarungen übernommen werden. Hierbei gelten eine hohe Sensibilität und eine konstruktive Verhandlung mit Betriebsräten. Betriebsänderungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, wie die Einführung neuer Technologien oder der Standortwechsel, erfordern die Einbeziehung des Betriebsrats und unter Umständen die Erstellung eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

Unternehmen sollten hier auf rechtliche Beratung setzen, da Fehltritte schwerwiegende Auswirkungen wie langanhaltende Gerichtsverfahren, finanzielle Abgeltungen und überhaupt Störungen des Betriebsablaufs bedeuten können. SAXINGER leistet insbesondere Unterstützung bei:

Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht regelt Bestimmungen zu den Sozialversicherungen, einschließlich Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung, aber auch die betriebliche Altersvorsorge. Es bestimmt die Pflichten der Arbeitgeber zu den Beitragszahlungen an Arbeitnehmer sowie die Meldung von Beschäftigungsverhältnissen. Wichtig für Unternehmen ist die richtige Vertragsgestaltung von freien Dienstnehmern, Beratungsverträgen und arbeitnehmerähnlichen Dienstnehmern, um den richtigen sozialversicherungsrechtlichen Status zu ermitteln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Form einer Überlassung oder Entsendung vom oder ins Ausland gilt es Fragen zur Anwendbarkeit des richtigen Sozialversicherungsrechts zu klären.

Falsche Einstufungen von Mitarbeitern können zu hohen Nachforderungen und Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz nach sich ziehen. Darüber hinaus ist die Gestaltung und Anpassung betrieblicher Altersversorgungen ein komplexer Prozess, der eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. SAXINGER bietet rechtliche Unterstützung bei folgenden Schwerpunkten:

  • Beratung bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung freier Dienstnehmer oder von Beraterverträgen

  • Beratung zu Fragen des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei grenzüberschreitenden Entsendungen oder Überlassungen.

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Beratung bei der Einführung und Änderung von Betriebspensionen, Mitarbeitervorsorge

Prozessführung

Arbeitsverhältnisse können zu Streitigkeiten führen, die eine rechtliche Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten erfordern. Dies betrifft häufig Klagen wegen Kündigungen, Lohnforderungen oder Konflikten mit dem Betriebsrat. Spezielle Verfahren, wie z. B. vor Schlichtungsstellen oder Ausschüssen wie dem Behindertenausschuss, sollten ebenfalls unter rechtlicher Begleitung durchgeführt werden, um Unternehmensinteressen bestmöglich zu wahren.

SAXINGER unterstützt Sie dabei, diese Verfahren effizient und kostensparend zu gestalten und gleichzeitig das Risiko von Folgeprozessen zu minimieren. Wir stehen Ihnen zur Seite bei:

  • Vertretung vor sämtlichen Arbeits- und Sozialgerichten zB bei Kündigungsanfechtungsverfahre

  • Vertretung in speziellen Verfahren, beispielsweise in Bezug auf begünstigt behinderte Mitarbeiter oder andere kündigungsgeschützte Dienstnehmer

  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, unter anderem gegenüber Betriebsräten

  • Arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren

Referenzen

  • Wir stehen unseren Mandanten mit Expertise und Engagement sowie einem Team renommierter Rechtsanwälte im Arbeitsrecht zur Seite. 

  • Beratung der marktführenden Unternehmen im Bereich Arbeitskräfteüberlassung

  • Gerichtliche Vertretung eines oberösterreichischen Industrieunternehmens bei der Restrukturierung und Umsetzung von Lohn- und Gehaltskürzungen.

  • Full-Service Beratung eines österreichischen Immobilienentwicklers mit Auslandsbeteiligungen zu allen Fragen des jeweiligen Arbeitsrechts auf Basis One-Stop-Shop für alle Länder

  • Begleitung eines international tätigen Konzerns im Bereich Produktion von Kompressoren bei der Restrukturierung inklusive Mitarbeiterabbau und Gestaltung eines Sozialplanes.

  • Beratung eines oberösterreichischen Energieversorgers bei der Gestaltung und Verhandlung eines Sozialplanes 

  • Beratung bei grenzüberschreitenden Entsendungen oder Überlassungen

  • Laufende gerichtliche Vertretung eines öffentlichen Arbeitgebers in arbeitsgerichtlichen Prozessen.

Kontakt

Als Rechtsanwalt mit Kanzleien in Graz, Linz, Salzburg, Wels und Wien beobachten wir aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht, sei es bei Gesetzesinitiativen, sei es bei richterlichen Grundsatzentscheidungen. So wissen wir, welche Schwerpunkte zukünftig zu setzen sind und können Sie vorausschauend beraten.

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