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Personengesellschaft

Was versteht man unter einer Personengesellschaft?

Die Personengesellschaft stellt einen „personenbezogenen Zusammenschluss“ dar. Diese entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Die personalistische Ausprägung zeigt sich insbesondere darin, dass der Bestand der Gesellschaft grundsätzlich an die Gesellschafter in der konkreten Zusammensetzung gebunden ist. Die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft ist daher grundsätzlich nicht übertragbar oder vererbbar, es sei denn, dies ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Wann kann eine Personengesellschaft aufgelöst werden?

Die Personengesellschaften (Offene GesellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stille Gesellschaft) sind keine juristischen Personen. Soferne im Gesellschaftsvertrag nicht Gegenteiliges vereinbart ist, führt bei der Offenen Gesellschaft der Tod eines Gesellschafters oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Gesellschafter zu ihrer Auflösung. Auch bei der Kommanditgesellschaft führt mangels gegenteiliger Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag der Tod oder die Insolvenz des einzigen Komplementärs zu ihrer Auflösung, nicht hingegen der Tod wohl aber die Insolvenz des Kommanditisten. Diesem Umstand ist durch entsprechende Fortführungsklauseln im Gesellschaftsvertrag Rechnung zu tragen.

 

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