Umgründungssteuergesetz
Was versteht man unter dem Umgründungssteuergesetz?
Das Umgründungssteuergesetz ordnet für bestimmte Umgründungsformen Ertragssteuerneutralität an. Das bedeutet, dass es zu keiner Aufdeckung von stillen Reserven und somit einer Gewinnrealisierung kommt. Der Nachfolger führt die Buchwerte fort (Buchwertfortführung) und auch die Verlustvorträge gehen auf den Rechtsnachfolger über. Das Umgründungssteuergesetz regelt ua, wie die Gegenleistung bei einer Umgründungsmaßnahme zu beschaffen sein hat, damit sie die Voraussetzung der Äquivalenz erfüllt. Auch die Gewährung einer geringfügigen Gegenleistung ist unter Umständen zulässig. Bei fehlender Äquivalenz liegt eine → Äquivalenzverletzung vor. Damit sollen betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen eines Unternehmens nicht durch eine Aufdeckung stiller Reserven und die damit verbundene Gewinnrealisierung (Realisation stiller Reserven) erschwert oder unterbunden werden.
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