Richtwertmietzins
Der Richtwertmietzins (verankert im Mietrechtsgesetz (MRG) soll dem Mieter einen Anhaltspunkt bieten, ob ein vom Vermieter geforderter Mietzins in etwa dem entspricht, was üblicherweise für gleichartige Mietgegenstände in gleichwertiger Lage verlangt wird. Das Richtwertsystem orientiert sich an der sogenannten mietrechtlichen Normwohnung: Das ist eine brauchbare Wohnung mit zwischen 30 und 130 m² Nutzfläche, liegt in durchschnittlicher Lage in einem ordnungsgemäß erhaltenen Gebäude und besteht zumindest aus Zimmer, Küche , Vorraum, Klosett, Bad und wird stationär beheizt (siehe auch Kategorie A). Für jedes Bundesland werden Richtwerte erlassen, die sich auf diese Normwohnung beziehen und diese Richtwerte werden in € pro m² Nutzfläche für die verschiedenen Wohnungstypen angegeben. Der Richtwertmietzins ist nach oben durch den angemessenen Mietzins und nach unten durch den Kategoriemietzins begrenzt.
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