Patronatserklärung
Was versteht man unter einer Patronatserklärung?
Bei der Patronatserklärung handelt es sich um ein Mittel der Kreditsicherung. Man versteht darunter die Erklärung einer dem Schuldner nahe stehenden Person (Patron) gegenüber dem Kreditgeber, für die Zahlungsfähigkeit oder Erfüllung von Verbindlichkeiten des Schuldners Sorge zu tragen. Inhaltlich kann eine Patronatserklärung je nachdem, von einer völlig unverbindlichen Aussage (weiche Patronatserklärung), über eine Verwendungszusage (das ist die Verpflichtung der Sorgetragung einer bestimmten Art) bis hin zur Garantie (→ harte Patronatserklärung) ausgestaltet sein. Eine Patronatserklärung führt aber unmittelbar zu keiner besseren Eigenkapitalausstattung des Schuldners und hat für ihn keine bilanziellen Auswirkungen.
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