Partiarisches Darlehen
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Schuldner nicht einen Zinssatz zu bezahlen hat, sondern dem Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung an seinem Unternehmen einräumt. Eine Verzinsung kann zusätzlich vereinbart werden. Eine solche Form des Darlehens kann für beide Seiten – sanierungsbedürftiges und finanzierendes Unternehmen – von Vorteil sein. Das sanierungsbedürftige Unternehmen kann vor allem von der Zinsfreistellung profitieren und hat keine zusätzlichen Belastungen, solange nicht tatsächlich Gewinne erzielt werden. Auf der anderen Seite besteht für das finanzierende Unternehmen die Möglichkeit, einen besonderen Vorteil durch den Anteil am zukünftig möglicherweise hohen Gewinn zu lukrieren.
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