bet-at-home AG – Projekt Mangas

Bereits seit der Anfangsphase der nunmehr börsenotierten bet-at-home AG berät SCWP Schindhelm die bet-at-home AG und deren beiden Gründer. Im ersten Mandat ging es darum, die Mehrheitsbeteiligung der beiden Gründer von einem zwischenzeitlich in das damals noch kleine Unternehmen eingestiegenen Investor wieder zurückzuerlangen.

SCWP Schindhelm hat dann die beiden Gründer im Jahr 2009 beim Verkauf eines Teils ihrer Mehrheitsbeteiligung an der bet-at-home AG an die französische Mangas Gaming SAS (nunmehr BetClic Everest Group S.A.S.) beraten. Der Verkauf dieser Beteiligung erfolgt in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum. Im Zuge der Beratung musste das österreichische, das deutsche sowie das französische Recht beachtet und in Einklang gebracht werden. Seit diesem Zeitpunkt betreut SCWP Schindhelm die Gründer laufend in sämtlichen grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Belangen.

Dr. Gerald Schmidsberger
Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt ist es immer besonders erfreulich, wenn ein Klient vom kleinen „Start-Up“ zum börsennotierten Konzern heranwächst und wir als Berater dabei sein dürfen. Über die Jahre entstehen neben dem wechselseitigen Vertrauen auch echte Freundschaften.