Postings in Sozialen Medien – Erst denken, dann handeln!

Uneingeschränkt frei sind nur die eigenen Gedanken. Jedem ist bekannt, dass hingegen selbst die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat.

Dennoch fallen in den Sozialen Medien oftmals alle Grenzen des Anstandes bei der Bewertung Dritter, welche anderer Meinung, Herkunft, sexueller Orientierung, politischer Ansichten oder auch bloß Fan eines anderen Fußballvereins sind.

Dass dies nicht bloß zu zwischenmenschlichen Konflikten führen kann, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen, liegt auf der Hand und soll nachstehend in einem kurzen Überblick über die wichtigsten Bereiche dargestellt werden.

Nehmen wir als Beispiel an, jemand lässt sich zB auf Facebook zu einem diskriminierenden Posting hinreißen oder teilt Inhalte problematischer Herkunft.

  • Sollte sein Arbeitgeber davon erfahren, darf er sich nicht wundern, wenn sein Arbeitgeber das Posting zum Anlass nimmt, die Entlassung auszusprechen. Gegen diese Entlassung müsste der Poster Klage einbringen; das Gericht hätte dann zu entscheiden, ob eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist.
  • Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes kann sich der Poster auch strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sehen. So kann zB der Tatbestand der Üblen Nachrede, der Beleidigung, der Kreditschädigung oder der Verhetzung erfüllt sein, ebenso jener der Fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems.
  • Das Mediengesetz sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch bieten parallel jener Person, auf welche sich das diskriminierende, beleidigende oder sonst problematische Posting bezieht, zusätzlich Grundlagen, um Ansprüche auf Schadenersatz (zB für Verdienstentgang) oder Entschädigung für die erlittene Kränkung sowie Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf geltend zu machen. Diese Verfahren sind oft mit hohen Kosten verbunden, welche für den Fall des Unterliegens durch den Poster auch zu ersetzen sind.

Neben dem grundsätzlichen Zugang, dass man sich anderen gegenüber nur so verhalten sollte, wie man es sich für sich selbst wünscht, sollte man sich beim Umgang mit Sozialen Medien vom Grundsatz leiten lassen – „Erst denken, dann handeln!“ Selbst Äußerungen, welche unbedacht oder aus einer Bierlaune heraus getätigt werden, können zu ernsten und nachhaltigen rechtlichen Problemen führen, welche auf alle Lebensbereiche nachwirken können.