Cloud-Computing für Rechtsanwälte

Stetige Innovation hat bei SAXINGER höchste Priorität. In einer zunehmend komplexen Welt, in unsicheren Zeiten für Mandanten, in Branchen, die mit Disruption und Digitalisierung konfrontiert sind, muss Rechtsberatung stetig neugestaltet werden, um das beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Der führende Einsatz von innovativen Technologien zur effizienten Abwicklung von Beratungsmandaten hat bei SAXINGER seit vielen Jahren Tradition. SAXINGER betreibt ein eigenes hochsicheres Rechenzentrum in Österreich und gewährleistet allerhöchste Datensicherheit für alle Mandanten. Selbst entwickelte Softwareplattformen bilden das Herzstück der SAXINGER IT-Infrastruktur und ermöglichen für jeden Mandanten individualisierbare technische Unterstützung bei der Mandatsabwicklung.

Neben unseren zahlreichen Eigenentwicklungen, die unseren Mandanten zur Verfügung stehen, arbeiten wir auch mit zahlreichen Partnern daran, Innovationen im Rechtsbereich voranzutreiben. Zu diesem Zweck hat SAXINGER bereits vor einigen Jahren gemeinsam mit anderen renommierten Rechtsanwaltskanzleien den Tech Hub Vienna (LTHV) gegründet. Der LTHV ist eine bis dato in dieser Form einzigartige kanzleiübergreifende Initiative von Rechtsanwaltskanzleien. Das Kernziel des LTHV ist es die Rechtsberatungsbranche pro-aktiv, mandantenorientiert und innovativ in die digitale Zukunft zu führen. Die Aktivitäten des LTHV umfassen u.a. ein Acceleratorprogramm für Legal Tech Unternehmen, lokale und internationale Kooperationen mit Interessensvertretungen, Universitäten, Fachhochschulen und bestehenden/künftigen Legal Tech Hubs sowie die Entwicklung von Standards für die Rechtsbranche und Partnerschaften. Nähere Informationen sind auf der Website des LTHV unter https://lthv.eu/ abrufbar.

Für Rechtsanwälte ist die Einsatzmöglichkeit moderner Technologien wie etwa Cloud-Computing oder Videokonferenzen mittlerweile von strategischer Bedeutung. Hierzu gab es bislang aber keine konkreten standesrechtlichen Regelungen und damit entsprechende Rechtsunsicherheit. Auf Initiative des Legal Tech Hub Vienna (LTHV) und des ÖRAK wurde nun – basierend auf einem LTHV Whitepaper – eine technologieneutrale Bestimmung formuliert, die den Einsatz von Cloud Technologien für den gesamten Anwaltsstand rechtssicher ermöglicht. Diese Änderungen zu § 40 RL-BA wurden am 25.9.2020 in der OERAK Vertreterversammlung beschlossen und am 28.9.2020 veröffentlicht: https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/kundmachungen/oerak/

Wir sind stolz unsere Mandanten nicht nur durch hervorragende rechtliche Beratungsleistungen, sondern auch durch Einsatz von modernsten und hochsicheren IT-Systemen unterstützen zu können.