Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht

Nicht zuletzt die aktuellen spektakulären Strafrechtsfälle machen deutlich, dass das wirtschaftliche Leben immer stärker auch durch das Strafrecht geprägt wird. Vor diesem Hintergrund sind erfahrene Strafverteidiger gefragt, die Sie durch eine vorausschauende Beratung gezielt dabei unterstützen, mögliche Strafbarkeiten bereits im Vorhinein zu vermeiden (Stichwort Compliance) und bei bereits anhängigen Strafsachen eine bestmögliche Begleitung natürlicher wie auch juristischer Personen garantieren. Denn die solide Verteidigung ist Voraussetzung für die Abwehr der im Falle einer Verurteilung drohenden, oft beträchtlichen Schäden und Zahlungssverpflichtungen.

Unsere tägliche Erfahrung als Rechtsanwalt mit Kanzleien in Graz, Linz, Wels und Wien zeigt: Je früher wir einschreiten, desto größer sind Ihre Chancen, ein Strafverfahren möglichst unbeschadet zu überstehen. Gerne übernehmen wir auch die Rolle des „Staatsanwalts“ und unterstützen Sie bei der Aufklärung bzw. Anzeige möglicher Strafbarkeiten.

Strafrechtliche Compliance

Nach einer eingehenden Durchleuchtung der Abläufe in Ihrem Unternehmen werden branchenspezifische Richtlinien, maßgeschneiderte Schulungs- und Kontrollmaßnahmen erarbeitet, die einen Unternehmensablauf sichern, der weitgehend strafrechtliche Berührungspunkte vermeidet. Für den Fall, dass dennoch strafrechtlich relevante Abläufe auftreten, kann mit den implementierten Anweisungs-, Schulungs- und Kontrollsystemen bestmöglich dargestellt werden, dass Ihr Unternehmen, dessen Organe und die leitenden Mitarbeiter kein Organisationsverschulden trifft. Wie übernehmen für Sie die Aufklärung und Sensibilisierung in folgenden Bereichen:

  • Arbeitnehmerschutz
  • Korruption
  • Abgaben und Steuern
  • Kapitalmarktrecht
  • Klassische Wirtschaftsdelikte, wie Untreue, Veruntreuung, Krida, Betrug sowie Geldwäsche

Strafrechtliche Due Diligence

Wir begleiten DDs und helfen damit, die sich hinter einem Unternehmenskauf unter Umständen verbergenden strafrechtlichen Risiken aufzuzeigen und damit zu minimieren. Wir durchleuchten Geschäftsvorgänge auf deren mögliche strafrechtliche Relevanz und unterstützen Sie damit wesentlich bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Strafrechtliche Begleitung der Unternehmenssanierung

Bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise ist neben den insolvenzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten nicht zuletzt auch auf strafrechtliche Risiken Bedacht zu nehmen. Gerade in den Tagen und Wochen vor der Entscheidung, ob das Unternehmen ohne Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann, oder ob die Einleitung eines Insolvenzverfahrens notwendig ist, treten haftungs- und strafrechtliche Fallen auf, die es zu vermeiden gilt. Wir beraten Sie dabei insbesondere in sämtlichen Fragen des Krida- sowie des Finanzstrafrechts.

Strafrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im privaten und öffentlichen Bereich

Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Öffentliche Amtsträger sind ständig mit strafrechtlich relevanten Fragestellungen konfrontiert. Diese gilt es durch eine gezielte strafrechtliche Begleitung zu beantworten. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Leitfäden für Ihre Tätigkeit und stehen selbstverständlich für individuelle Beratungen jederzeit gerne zur Verfügung. Unser Beratungsspektrum erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Korruptionsvermeidung bzw. deren Bekämpfung
  • Vermeidung von Untreue/Veruntreung
  • Kridastrafrechtlich relevanten Fragestellungen
  • Finanzstrafrechtliche Themen
  • Vermeidung von Amtsmißbrauch

Finanzstrafrechtliche Beratung und Verteidigung

Gemeinsam mit ausgewiesenen Wirtschaftstreuhändern werden bereits präventiv Wege erarbeitet, um finanzstrafrechtliche Berührungspunkte zu vermeiden. Für jene Fälle, in denen bereits ein Finanzstrafverfahren droht, wird durch ein möglichst frühes Einschreiten noch im Abgabenverfahren oder Zollverfahren versucht, ein drohendes Finanzstrafverfahren - etwa durch Selbstanzeige - zu vermeiden. Letzten Endes ist es Ziel unserer Vertretungstätigkeit, die Notwendigkeit der Verteidigung vor den „Strafgerichten“ auf ein absolut unvermeidbares Maß zu reduzieren. Wesentliche Bereiche unserer Tätigkeit sind:

  • Begleitung des Abgaben- (Prüfungs-)verfahrens einschließlich Schlussbesprechung
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Begleitung bei Hausdurchsuchung
  • Verteidigung in Finanzstrafsachen

Medienstrafrecht

Die Berichterstattung über publikumswirksame Geschehnisse kann in vielen Fällen letzten Endes größeren (Image)Schaden anrichten als das Geschehnis selbst. Neben Ihrer rechtlichen Beratung und Vertretung in sämtlichen medien(straf)rechtlichen Belangen – von der gerichtlichen Durchsetzung eines Gegendarstellungsbegehrens bis hin zum Entschädigungsanspruch - ist es uns ein großes Anliegen, Ihren Umgang mit den Medien professionell zu gestalten. Für eine solche Interaktion mit den Medien ist das Wissen um und die Handhabung des Medien(straf)rechts von entscheidender Bedeutung. Unser Beratungsspektrum erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Durchsetzung und Abwehr von medien(straf)rechtlichen Ansprüchen
  • Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte

Durchsetzung von urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen

Verletzungen von Urheber- Marken und Wettbewerbsrechten haben in aller Regel auch strafrechtliche Berührungspunkte. Nicht zuletzt gilt das Strafrecht in vielen Fällen als probates „Druckmittel“ um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche „zu beschleunigen“. Wir beraten Sie bei der Erarbeitung entsprechender Strategien zur strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen Ihrer Schutzrechte und begleiten Sie im Verfahren vor den Gerichten.

Entwicklung von Strategien zur strafrechtlichen Verfolgung

Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Instrumenten um Ansprüche durchzusetzen. Wir nutzen diese Instrumente um Ihre Ansprüche aktiv zu sichern. Wir unterstützen Sie im Kampf gegen unlautere Praktiken durch Privatanklage, Sachverhaltsdarstellung und nicht zuletzt durch Wahrung Ihrer Rechte als Privatbeteiligter.

Verteidigung in Strafsachen und Verwaltungsstrafsachen

Konnte die Einleitung eines Strafverfahrens vor Gericht oder eines Verwaltungsstrafverfahren vor der Behörde nicht verhindert werden, so ist die Verteidigungsstrategie schon im frühen Verfahrensstadium zu entwickeln und im Hauptverfahren umzusetzen. Wesentliche Bereiche unserer Tätigkeit sind:

  • Korruption
  • Finanzstrafrecht
  • Untreue/Veruntreuung
  • Krida/Bilanzdelikt
  • Geldwäsche
  • Arbeitnehmerschutz
  • Ausländerbeschäftigung
  • Baukoordination
  • Verkehrsrecht
  • Umweltrecht