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Kartellrechtliche Compliance

Kartellrechtliche Compliance befasst sich mit dem regelkonformen Handeln im unternehmerischen Umfeld. Die Vorschriften und Rechtsnormen des Kartellrechts sollen einen fairen Wettbewerb für alle Marktteilnehmer garantieren. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zur Kartellrechts-Compliance für Sie zusammengefasst:


Inhalt


Was ist kartellrechtliche Compliance?

Das Kartellrecht beschäftigt sich neben dem Verbot von Kartellen auch mit dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie der Kontrolle von geplanten Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers & Acquisitions). Jedes Unternehmen ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit an das Kartellrecht gebunden und muss sicherstellen, dass sein Verhalten am Markt stets kartellrechtskonform ist – das versteht man unter kartellrechtlicher Compliance. Geheime Absprachen über Preise, Liefermengen, Angebotslegung, Vertragsbedingungen und sonstige wettbewerbsrelevante Informationen sind somit verboten und können mit hohen Geldbußen geahndet werden. 

Kartellrechts-Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller unternehmensinternen Maßnahmen, die darauf abzielen, Kartellrechtsverstöße zu verhindern und die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Implementierung von Compliance-Programmen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Einrichtung interner Kontrollmechanismen zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Außerdem muss bei einer Transaktion geprüft werden, ob diese anmelde- und genehmigungspflichtig ist. 

5 Gründe für kartellrechtliche Compliance

Regelkonformes Handeln schützt nicht nur vor Strafen, es trägt auch zu einer positiven Wahrnehmung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit bei. Folgende Gründe sprechen für die Einhaltung kartellrechtlicher Compliance:  

1. Schaffung und Erhaltung eines fairen Wettbewerbs

Ziel kartellrechtlicher Compliance ist es, faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Das gilt sowohl zwischen direkten Mitbewerbern als auch für deren Zulieferer, Partner und Endkunden. 

2. Selbstschutz für Unternehmen

Eine verantwortungsbewusste und regelkonforme Unternehmensführung zeugt von Professionalität und dient letztlich dem Selbstschutz des Unternehmens. Denn die Strafen bei Missachtung der kartellrechtlichen Vorschriften sind empfindlich hoch. 

3. Compliance als Wettbewerbsvorteil

Fair agierende Unternehmen schaffen Vertrauen zwischen ihren Handelspartnern und Kunden und können sich am Markt auf diese Art und Weise legale Vorteile verschaffen. 

4. Steigendes Risiko durch Compliance-Verstöße

Gegen Wettbewerbsverstöße wird nicht nur national, sondern auch international immer mehr vorgegangen und hart durchgegriffen. Illegale Absprachen zwischen Unternehmen sind längst kein Kavaliersdelikt mehr. Maßnahmen gegen Compliance-Verstöße werden daher vermehrt als sinnvolle Investition gesehen.    

5. Fairer Wettbewerb = starke Volkswirtschaft

Wenn alle Marktteilnehmer nach denselben Regeln spielen, schafft dies ein faires Wettbewerbsumfeld, das zu mehr Kundenzufriedenheit beiträgt und langfristig auch die Volkswirtschaft stärkt.

Welche Themen sollten in einem kartellrechtlichen Compliance-Programm enthalten sein?

Unternehmensinterne Compliance-Programme sollen sicherstellen, dass kartellrechtliche Rahmenbedingungen eingehalten und mögliche Verstöße frühzeitig aufgedeckt werden. Die Entwicklung eines Compliance-Systems enthält in einem ersten Schritt die Einführung von entsprechenden Regeln und Richtlinien, die für das gesamte Unternehmen Gültigkeit haben. Darüber hinaus sind regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter unerlässlich. Auch bestehende Verträge, etwa mit Vertriebspartnern, sollen im Rahmen der Einführung eines Compliance-Programms auf Rechtskonformität überprüft werden. Zur Minimierung kartellrechtlicher Risiken bedarf es ferner geeigneter Risikomanagement- und Kontrollmechanismen, einschließlich interner Meldepflichten und einer revisionssicheren Dokumentation. Kurz gesagt soll ein kartellrechtliches Compliance-Programm ein Leitfaden für Mitarbeiter sein und die „Do’s & Don’ts“ eines wettbewerbskorrekten Verhaltens beinhalten. 

Der Compliance-Kreislauf zur Implementierung kartellrechtlicher Compliance

Um Compliance-Richtlinien in einem Unternehmen zu implementieren, bedarf es laufender Überprüfungen der Geschäftspraktiken, Anpassungen, wo nötig, sowie regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter. Dass dies eher einem Kreislauf entspricht als einer einmaligen Implementierung, scheint klar. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen:

1. Erkennen der Notwendigkeit & Überzeugung des Managements

Das Allerwichtigste ist, dass unternehmensintern ein Verständnis und die Überzeugung gegeben sind, dass kartellrechtliche Compliance-Maßnahmen eingeführt und umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus muss ein Bewusstsein bestehen, welche Konsequenzen die Nicht-Einhaltung kartellrechtlicher Compliance-Maßnahmen mit sich bringt. 

2. Bewertung der Risiken

Das Unternehmen muss sich damit auseinandersetzen, welche Risiken bereits jetzt herrschen und welche Handlungen erforderlich sind, um diese Risiken künftig einzudämmen.

3. Maßnahmen setzen

Wurden in Schritt zwei Problemfelder identifiziert, müssen anschließend adäquate Maßnahmen gesetzt werden, um diese erkannten Risiken zu minimieren bzw. zu eliminieren.

4. Compliance-Kultur schaffen

Ist die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt, sollte dies auch im Unternehmen kommuniziert werden, um eine positive Compliance-Kultur auf allen Ebenen zu verankern. 

5. Laufende Kontrolle und Anpassung

Um weitere potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, Kontrollen und mögliche Anpassungen vorzunehmen und Compliance-Vorfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren. 

Mit welchen Rechtsfolgen muss man bei kartellrechtlichen Verstößen rechnen?

Neben Geldbußen und zivilrechtlichen Folgen (etwa Schadenersatzklagen) können Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, auch mit Reputationsschäden, oder einem Ausschluss von Ausschreibungen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Geldbußen 

Die Bundeswettbewerbsbehörde kann bei Verstößen gegen das Kartellrecht empfindliche Geldbußen verhängen, die bis zu 10 % des Vorjahresumsatzes betragen können. Ausschlaggebend für die Höhe ist, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde und ob es bereits in der Vergangenheit zu Kartellrechtsübertretungen gekommen ist. Außerdem wird seit Kurzen in Österreich auch die Höhe der vergangenen Profite als Bemessungsgrundlage herangezogen. 

Zivilrechtliche Folgen 

Auch Schadenersatzforderungen sind bei kartellrechtlichen Verstößen nicht mehr unüblich. Vereinfachte Voraussetzungen für deren Geltendmachung kommen Abnehmern zu Gute, um einen ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. 

Strafrechtliche Folgen

Neben zivilrechtlichen Folgen können kartellrechtliche Verstöße auch strafrechtliche Folgen nicht nur für Führungskräfte, sondern für alle Mitarbeiter haben, die an einem Kartellverstoß beteiligt sind (Vorstrafe, Haftstrafe, Geldbußen).   

Entzug der Gewerbeberechtigung 

Während straffälligen Unternehmen die Gewerbeberechtigung entzogen werden kann, können für die Mitarbeiter und Führungskräfte in Extremfällen die Kartellverstöße strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder zur Abberufung führen. 

Reputationsschäden 

Nicht zu unterschätzen sind auch die Folgen, die publik gemachte Verstöße auf die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens haben. 

Hohe Kosten 

Auch die in Zusammenhang mit den kartellrechtlichen Verstößen stehenden Kosten können für Unternehmen hoch werden: Kosten für Rechtsanwälte oder Sachverständige können sich je nach Dauer des Verfahrens summieren, ganz zu schweigen von den fehlenden Aufträgen, die derartige Verstöße mit sich bringen können.

Ausschluss bei Vergabeverfahren 

Hat sich ein Unternehmen eines kartellrechtlichen Verstoßes schuldig gemacht, kann es künftig von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 

Wann sollte ein Unternehmen hinsichtlich kartellrechtlicher Compliance auf juristische Hilfe zurückgreifen?

Hat ein Unternehmen im Rahmen seines Compliance-Checks Unstimmigkeiten entdeckt, ist es jedenfalls ratsam, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann ein Anwalt für Kartellrecht auch dabei behilflich sein, Maßnahmen zur Implementierung kartellrechtlicher Compliance zu definieren und bestehende Prozesse zu untersuchen, um mögliche Kartellrechtsverletzungen frühzeitig aufzudecken. Ist das Unternehmen umgekehrt von einer Kartellrechtsverletzung durch ein anderes Unternehmen betroffen, sollte es jedenfalls einen Rechtsbeistand konsultieren, um mögliche Maßnahmen gegen das beschuldigte Unternehmen einzuleiten. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur kartellrechtlichen Compliance

Warum sind kartellrechtliche Compliance-Programme so wichtig?

Kartellrechtliche Verstöße können einen erheblichen Schaden für Unternehmen verursachen (Geldbußen, zivil- und strafrechtliche Folgen, Reputationsschäden) und sogar existenzbedrohend sein. Damit Unternehmen gegen Kartellverstöße durch das Management, aber auch durch die Mitarbeiter bestmöglich abgesichert sind, sind kartellrechtliche Compliance-Programme unerlässlich. 

Was ist das Ziel von Compliance?

Per Definition verfolgt die Kartellrechts-Compliance das Ziel, Gesetze und Richtlinien einzuhalten, die ein marktschädigendes Verhalten eindämmen bzw. gänzlich vermeiden sollen. Fehlverhalten soll frühzeitig erkannt und eliminiert werden. Somit soll ein fairer Wettbewerb garantiert werden.  

Für wen gilt das Kartellrecht?

Das Kartellrecht gilt für jedes in Österreich tätige Unternehmen. Sowohl die Verordnungen und Richtlinien des Europäischen Wettbewerbsrechts als auch das Kartellgesetz und das Wettbewerbsgesetz finden Anwendung. 

Rechtliche Beratung zur kartellrechtlichen Compliance

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